Maskenpflicht in Gottesdiensten

Die Corona-Infektionszahlen in Deutschland steigen weiter stark an. Seit Samstag, dem 17. Oktober, gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Version der Coronaschutzverordnung, die weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens und Sonderregeln für Corona-Risikogebiete vorsieht. Seit heute gelten diese verschärften Regelungen auch im Kreis Warendorf und im Kreis Gütersloh. Das hat zur Folge, dass ab sofort in allen Gottesdiensten während des gesamten Gottesdienstes für die Gläubigen eine Maskenpflicht besteht. Die Maske darf auch auf dem Sitzplatz nicht abgelegt werden. Nur unmittelbar vor dem Kommunion-Empfang darf die Maske kurz abgenommen werden. Für den zelebrierenden Priester u. die liturgischen Dienste wie Messdiener und Lektoren gilt die Maskenpflicht jedoch nicht.