Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei Bekenntnis zu Homosexualität

Außenaufnahme vom St.-Paulus Dom in Münster | Archivfoto Bistum

125 Mitarbeitende der katholischen Kirche haben sich in der bundesweiten Kampagne #OutinChurch als queer geoutet. Hierzu erklärt der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, am 26. Januar:

Foto: Bistum Münster

„Ich habe großen Respekt vor den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in der Kampagne #OutinChurch als queer geoutet haben. Die bewegenden Aussagen und Lebensschicksale machen deutlich, dass wir in der katholischen Kirche ein Klima der Angstfreiheit brauchen. Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder seiner geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet werden. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch die Diskussionen im Rahmen des Synodalen Weges, die nicht-heterosexuellen Menschen und ihrem Lebensstand ohne Diskriminierung gerecht werden soll. Dies betrifft auch das kirchliche Arbeitsrecht. Davon besonders betroffen sind aktuell die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge.

Im Bistum Münster müssen Mitarbeitende, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen, keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Außerdem ist es seit einigen Jahren im Bistum Münster bereits so, dass auch der persönliche Familienstand keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung hat.

Ich spüre den Mut und die Ehrlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich in der Kampagne #OutInChurch geoutet haben, und ich spüre auch das Leid, das sie erlebt haben. Im Bistum Münster ist seit dem vergangenen Jahr eine Referentin für Diversität tätig, die sich unter anderem um die Vernetzung mit Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung kümmert. Als erste Frucht dieser Arbeit habe ich mich im vergangenen Jahr mit Menschen mit sehr verschiedenen geschlechtlichen Identitäten getroffen. Das war für mich sehr bewegend. Viele homosexuelle Menschen wurden über Jahre und Jahrzehnte durch Äußerungen der Kirche verletzt. Das darf heute und in Zukunft nicht mehr so sein. Jede Person – völlig unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität – ist unbedingt von Gott geliebt.“

Weiterführende Informationen

Beitrag in der „Kirche + Leben“ (externer Link)

Wie Gott uns schuf – Doku in der ARD Mediathek [abrufbar bis 01/23] (externer Link)

Quelle: Bistum Münster