Aktuelle Vorgaben der Coronaschutzverordnung

Die aktuellen Vorgaben der Coronaschutzverordnung werden in den Gottesdiensten der Pfarrei St. Margareta wie folgt umgesetzt:

  • In den Gottesdiensten besteht keine Maskenpflicht mehr. Anstelle der Maskenpflicht setzt die Pfarrei auf die Eigenverantwortung der Gottesdienstbesucher. Wer möchte, kann weiterhin während des gesamten Gottesdienstes eine Maske tragen.
  • Seitens der Pfarrei wird empfohlen, auf jeden Fall beim Singen eine Maske zu tragen und immer dann, wenn Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können. Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht aber nicht mehr.
  • Beim Austeilen der Kommunion desinfizieren sich die Austeiler weiterhin die Hände und tragen weiterhin eine Maske.
  • Der Empfang der Mundkommunion ist innerhalb der Messfeier weiterhin nicht möglich.
  • Weiterhin wird nur jede zweite Bank in der Kirche für die Gottesdienstbesucher zugänglich sein.
  • Der Zugang zur Kirche ist ab sofort wieder über alle Eingänge möglich.

Weitere Informationen zur Corona-Situation in unserer Pfarrei und Hilfsangebote