Rückverfolgbarkeit in Gottesdiensten: Formular-Vordrucke zum Download

Aufgrund der aktuellen Fassung der ‚Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus‘ des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2020 müssen die Kirchengemeinden von nun an dafür sorgen, dass in allen Gottesdiensten eine Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer gewährleistet werden kann. Deshalb müssen ab sofort auch in unserer Kirchengemeinde alle Gottesdienstteilnehmer ihren Namen, ihre Adresse und ihre Telefonnummer angeben, damit im Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus genau nachvollzogen werden kann, wer an dem Gottesdienst teilgenommen hat.

In den Kirchen werden von nun an Registrierungsformulare ausliegen.  Sie müssen von den Gottesdienstbesuchern selbst ausgefüllt werden. Zudem sieht die Datenschutzgesetzgebung vor, dass die Gottesdienstbesucher mit ihrer Unterschrift in die Erfassung und mögliche Weitergabe ihrer Daten an das zuständige Gesundheitsamt einwilligen. Beim Verlassen der Kirche werden die ausgefüllten Formulare dann an den Ausgängen in ein dafür vorgesehenes Behältnis gelegt. Es ist aber auch möglich, sich mehrere Vordrucke aus der Kirche mitzunehmen. Die Formulare können dann bereits zuhause ausgefüllt werden und jeweils zum Gottesdienst mitgebracht werden. Datenschutzhinweis: Die Daten werden 4 Wochen lang aufbewahrt und anschließend vernichtet!

PDF-Download

Datenschutz_Infopflicht zur Rückverfolgbarkeit
Diestedde_Kontaktdatenerfassung
Liesborn_Kontaktdatenerfassung
Wwadersloh_Kontaktdatenerfassung
Benteler_Kontaktdatenerfassung
Bad Waldliesborn_Kontaktdatenerfassung