Corona: Information zur Rückverfolgung von Gottesdienstbesuchern

Aufgrund der am vergangenen Donnerstag bekannt gewordenen aktuellen Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus“ des Landes Nordrhein-Westfalen müssen die Kirchengemeinden von nun an dafür sorgen, dass in allen Gottesdiensten eine Rückverfolgbarkeit aller Teilnehmer gewährleistet werden kann. Deshalb werden ab Samstag, 30. Mai, auch in der Kath. Kirchengemeinde St. Margareta alle Gottesdienstteilnehmer in Teilnehmerlisten eingetragen. Das Eintreten in die Kirche könnte sich dadurch verzögern. Falls sich bei der Registrierung eine Schlange bilden sollte, muss der vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden. Die Listen werden 4 Wochen lang aufbewahrt und danach vernichtet. Wir danken Ihnen für das Verständnis.

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2020-05-29 Infopflicht zur Rückverfolgbarkeit